Es liegt keine Obergrenze zum Erwerb der Genossenschaftsanteile vor. Mindestens muss lediglich ein Anteil, der Pflichtanteil, gezeichnet werden.
Es liegt keine Obergrenze zum Erwerb der Genossenschaftsanteile vor. Mindestens muss lediglich ein Anteil, der Pflichtanteil, gezeichnet werden. |
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