A Wann wird die Verzinsung ausgezahlt? Die Geschäftsanteile werden ab dem ersten vollen Monat satzungsgemäß mit 3 % p.a. verzinst. Jedoch erst ausgezahlt sobald kein Jahresfehlbetrag oder Verlustvortrag ausgewiesen wird. Jahre in denen kein Zins gezahlt wird, werden rückwirkend verzinst. So entsteht dem Mitglied kein Nachteil unabhängig, wann es der Genossenschaft beitritt. Permalink
Die Geschäftsanteile werden ab dem ersten vollen Monat satzungsgemäß mit 3 % p.a. verzinst. Jedoch erst ausgezahlt sobald kein Jahresfehlbetrag oder Verlustvortrag ausgewiesen wird. Jahre in denen kein Zins gezahlt wird, werden rückwirkend verzinst. So entsteht dem Mitglied kein Nachteil unabhängig, wann es der Genossenschaft beitritt. |
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