In deinem Mitgliederprofil findest du unter „Mitglieder werben Mitglieder“ einen Link, der auf die Website führt. Sende ihn an deine Freunde & Familie und du bekommst als Dankeschön sogar einen Bonus auf deine eigene Einlage. Du darfst uns aber auch jederzeit einfach empfehlen.
FAQ Kategorie: Mitgliedschaft
Was muss ich tun, wenn sich meine Kontakt- oder Bankdaten ändern?
Gehe Im Login-Bereich zu deinen Profildaten und aktualisiere sie bitte immer zeitnah. Nur dann können wir dir wichtige Informationen zur Genossenschaft senden und dir deinen Zins auszahlen.
Wie sende ich die Beitrittserklärung ab?
Du kannst uns die Beitrittserklärung per Post an Permagold eG, Bayrische Straße 8, 01069 Dresden senden.
Wie geht es nach meiner Anmeldung weiter?
Sobald wir deine Beitrittserklärung per Post erhalten haben, erhältst du von uns eine separate Zahlungsaufforderung zur abschließenden Zeichnung deiner Anteile und dein(e) Goodie(s).
Was passiert mit meinen Daten?
Deine Daten liegen auf unserem Server in Deutschland bei dem IT-Dienstleister Hetzner. Dieser betreibt seine Server nicht nur mit 100% erneuerbaren Energien, sondern ist auch mehrfach prämiert für seine sichere Infrastruktur.
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Eine Nachschusspflicht haben wir für unsere Mitglieder ausgeschlossen und entsprechend in der Satzung § 17 verankert.
Welche Risiken gibt es?
Im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft durch unvorhersehbare Ereignisse wird sie durch den Genossenschaftsverband liquidiert und es kann zum Komplettverlust der Einlagen kommen. Genossenschaften bilden allerdings statistisch gesehen 0,01 % der eröffneten Insolvenzverfahren in ganz Deutschland und gelten als insolvenzsicherste Unternehmensform.
Kann man aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden?
Ja. Zum Ende eines Geschäftsjahres kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, das den satzungsgemäßen Beschlüssen und Verpflichtungen nicht nachkommt, also beispielsweise unvollständige oder unwahre Angaben zu seinen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat, zahlungsunfähig ist oder ein eigenes mit der Genossenschaft in Wettbewerb stehendes Unternehmen betreibt oder sich daran beteiligt. Auch ein Verhalten, das nicht mit […]
Kann ich meine Anteile kündigen oder an eine andere Person übertragen?
Du kannst deine Anteile jederzeit mit Zustimmung des Vorstands an Familienmitglieder oder Bekannte übertragen. Melde dich einfach bei uns. Kündigen kannst du 4 Jahre nach deinem Beitritt und dann jederzeit zum Jahresende.
Was ist die Generalversammlung?
Einmal im Jahr wird die Generalversammlung einberufen. Sie ist die Möglichkeit für jedes Mitglied mit seiner Stimme und bei Wunsch mit eigenen Vorschlägen zur Entwicklung der Genossenschaft beizutragen. Es wird das vergangene Geschäftsjahr ausgewertet, über die Verwendung erwirtschafteter Gewinne entschieden und eventuelle Satzungsänderungen beschlossen.
Was passiert mit meinem Geld, wenn die Funding-Ziele nicht erreicht werden?
Deine Einlage ist der Boden, auf dem die Genossenschaft gedeiht. Sollten wir aus unvorhergesehenen Gründen ein Projekt für die Genossenschaft absagen müssen, bevor das Funding-Ziel erreicht wird, dann steht der bis dahin eingezahlt Betrag für das folgende Projekt zur Verfügung.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Den Beschlüssen der Generalversammlung sowie der Satzung ist nachzukommen. Das betrifft insbesondere die Übernahme und entsprechende Einzahlung mindestens eines Geschäftsanteils sowie der Mitteilung über Änderungen von Geschäfts- und Kontaktdaten. Außerdem unterliegen Beschlüsse, Bedingungen und Informationen der Genossenschaft betreffend der Vertraulichkeit gegenüber Dritten. Allerdings besteht keine Nachschusspflicht im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Genossenschaftsmitglieder genießen Mitbestimmung und verfügen dementsprechend über ein Stimmrecht unabhängig von der Summe ihrer Anteile. Das beinhaltet unter anderem die Teilnahme an der Generalversammlung zur Einholung von Auskünften zu den Angelegenheiten der Genossenschaft und der Beantragung von Punkten zur Agenda. Das Auskunftsrecht steht des Weiteren für den Zugang zu Lageberichten, Mitgliederlisten und Ergebnissen von Prüfungsberichten. […]
Habe ich ein Rücktrittsrecht?
Nein, mit deiner Beitrittserklärung gibst du eine verbindliche Willenserklärung ab
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Mit der Beitrittserklärung gehst du ein verbindliches Rechtsgeschäft ein. Dementsprechend sind wir angehalten, nach einer Frist von 14 Tagen mit einer ersten Zahlungserinnerung das gesetzliche Mahnverfahren zu eröffnen.
Wie viele Anteile kann ich mindestens/maximal erwerben?
Es liegt keine Obergrenze zum Erwerb der Genossenschaftsanteile vor. Mindestens muss lediglich ein Anteil, der Pflichtanteil, gezeichnet werden.
Was kostet ein Anteil und ist Ratenzahlung möglich?
Ein Genossenschaftsanteil kostet 50 Euro. Eine Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
Wer kann Mitglied werden?
Jede natürliche Person, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Genossenschaftsanteile zeichnen. Minderjährige mit der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters.