Permakultur im Behörden-Bermuda-Dreieck

Auf dem Weg zur ersten Permakultur-Fläche stößt Permagold auf größere behördliche Anforderungen als vermutet. Ein Grund mehr an der Vision von flächendeckenden Mischkulturen weiterzuarbeiten.

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Nebelschütz, eine der nachhaltigsten Gemeinden Deutschlands, stellt Permagold eine Fläche für die permakulturelle Nutzung zur Verfügung. Im Sinne der ansässigen Bio-Landwirte, Permakulturakteure und Bewohner soll hier ein Pilotprojekt entstehen, das wissenschaftlich begleitet wird und die vielfältigen Vorteile der Mischkulturen unter Beweis stellen soll. Es soll ein Ort entstehen zum Lernen, Erleben und Schmecken – ein Ort, der zeigt, welche ökologischen UND ökonomischen Potentiale fernab der konventionellen Landwirtschaft schlummern.

Bestimmungen der unteren Naturschutzbehörde

Nachdem der Pachtvertrag unterschriftsreif vorliegt, folgt der Schritt zur Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises zur Anmeldung der Flächenumnutzung. Die Behörde prüft ab einer Fläche von 5000 qm welche bisherige Nutzungsart für das Flurstück vorliegt und ob die gewünschte neue Nutzung problemlos – also ohne Auflagen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – umsetzbar ist.

Mögliche landwirtschaftliche Nutzungsarten von Boden

  • Grünland
  • Ackerland
  • Gartenland
  • Moor
  • Heide
  • Weingarten
  • Obstanbaufläche
  • Brachland

Die Definition der neuen Nutzung ist für Permakulturflächen schon eine erste Herausforderung. Eine klare Einordnung für Gemüse, Obst und Kraut, das dicht nebeneinander wachsen soll, gibt es schlicht nicht.

Grünlandumbruch und Flächenausgleich

Im Falle des Nebelschützer Flurstücks handelt es sich um Dauergrünland, das zusätzlich dem Biotoptypen Frisch- und Magerwiese zugeordnet ist. Im Biotopverbund kann ein Storch beheimatet sein, der in diesem Lebensraum auf Nahrungssuche gehen kann. Damit muss für die Fläche unbedingt an anderer Stelle Ausgleich geschaffen werden. Welche Maßnahmen in welchem Zeitfenster dafür genau zu treffen sind, gilt es nun noch zu definieren.

Grünlandflächen sind ökologisch wertvolle Elemente in der Agrarlandschaft und unverzichtbarer Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Der Flächenanteil des Grünlands hat jedoch über die Jahre abgenommen. Grünland wird häufig in Ackerland umgewandelt und intensiv bewirtschaftet.

Umweltbundesamt, 2019

Die deutschen Naturschutzgesetze sind glücklicherweise sehr konservierend, also auf den Erhalt bestehender Nutzungsarten und Biotope ausgelegt. Grünlandflächen sind besonders schützenswert und ökologisch wertvoll, da hier kaum synthetische Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen und der Boden kaum bearbeitet wird. Alles Themen hinter denen wir mit Permagold zu 100 Prozent stehen.

Durch den Aufbau von Mischkultursystemen, in denen sich Pflanzen gegenseitig schützen und mit Nährstoffen versorgen, sind unnatürliche Dünger und Pestizide nicht nötig. Durch die auf Dauerhaftigkeit ausgelegte Anlage der Kulturen (Permakultur), wird der Boden nicht mit schweren Maschinen verdichtet und wieder umgebrochen. Humusschichten können sich bilden, die Mikroorganismen regenerieren – kurzum: es wird ein gesunder, kraftvoller Boden entstehen.

Dass diese Mischkulturen wirklich solch nützliche Eigenschaften mit sich bringen, müssen Beispielprojekte wie dieses, von Permagold in Nebelschütz initiierte, beweisen. Nur so kann auch eine eindeutige behördliche Einordnung vorgenommen werden, die die Umnutzung der Flächen in Zukunft erleichtert. Bis dahin sind, wie in unserem konkreten Falle, viele Absprachen nötig, um die genauen Ausgleichsleistungen zu vereinbaren bevor es endlich losgehen kann.

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