Jede natürliche Person, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Genossenschaftsanteile zeichnen. Minderjährige mit der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters.
- Jede natürliche Person, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Genossenschaftsanteile zeichnen.
- Minderjährige mit der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters.