Wer kann Mitglied werden?

Jede natürliche Person, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Genossenschaftsanteile zeichnen. Minderjährige mit der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters.

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  • Jede natürliche Person, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Genossenschaftsanteile zeichnen.
  • Minderjährige mit der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters.