FAQ

Mitgliedschaft

In deinem Mitgliederprofil findest du unter „Mitglieder werben Mitglieder“ einen Link, der auf die Website führt. Sende ihn an deine Freunde & Familie und du bekommst als Dankeschön sogar einen Bonus auf deine eigene Einlage. Du darfst uns aber auch jederzeit einfach empfehlen.
Gehe Im Login-Bereich zu deinen Profildaten und aktualisiere sie bitte immer zeitnah. Nur dann können wir dir wichtige Informationen zur Genossenschaft senden und dir deinen Zins auszahlen.
Du kannst uns die Beitrittserklärung per Post an Permagold eG, Bayrische Straße 8, 01069 Dresden senden.

Sobald wir deine Beitrittserklärung per Post erhalten haben, erhältst du von uns eine separate Zahlungsaufforderung zur abschließenden Zeichnung deiner Anteile und dein(e) Goodie(s).
Deine Daten liegen auf unserem Server in Deutschland bei dem IT-Dienstleister Hetzner. Dieser betreibt seine Server nicht nur mit 100% erneuerbaren Energien, sondern ist auch mehrfach prämiert für seine sichere Infrastruktur.
Eine Nachschusspflicht haben wir für unsere Mitglieder ausgeschlossen und entsprechend in der Satzung § 17 verankert.
Im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft durch unvorhersehbare Ereignisse wird sie durch den Genossenschaftsverband liquidiert und es kann zum Komplettverlust der Einlagen kommen. Genossenschaften bilden allerdings statistisch gesehen 0,01 % der eröffneten Insolvenzverfahren in ganz Deutschland und gelten als insolvenzsicherste Unternehmensform.
Ja. Zum Ende eines Geschäftsjahres kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, das den satzungsgemäßen Beschlüssen und Verpflichtungen nicht nachkommt, also beispielsweise unvollständige oder unwahre Angaben zu seinen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht hat, zahlungsunfähig ist oder ein eigenes mit der Genossenschaft in Wettbewerb stehendes Unternehmen betreibt oder sich daran beteiligt. Auch ein Verhalten, das nicht mit den Belangen der Genossenschaft vereinbar ist, stellt einen Ausschlussgrund dar.
Du kannst deine Anteile jederzeit mit Zustimmung des Vorstands an Familienmitglieder oder Bekannte übertragen. Melde dich einfach bei uns. Kündigen kannst du 4 Jahre nach deinem Beitritt und dann jederzeit zum Jahresende.
Einmal im Jahr wird die Generalversammlung einberufen. Sie ist die Möglichkeit für jedes Mitglied mit seiner Stimme und bei Wunsch mit eigenen Vorschlägen zur Entwicklung der Genossenschaft beizutragen. Es wird das vergangene Geschäftsjahr ausgewertet, über die Verwendung erwirtschafteter Gewinne entschieden und eventuelle Satzungsänderungen beschlossen.
Deine Einlage ist der Boden, auf dem die Genossenschaft gedeiht. Sollten wir aus unvorhergesehenen Gründen ein Projekt für die Genossenschaft absagen müssen, bevor das Funding-Ziel erreicht wird, dann steht der bis dahin eingezahlt Betrag für das folgende Projekt zur Verfügung.
Den Beschlüssen der Generalversammlung sowie der Satzung ist nachzukommen. Das betrifft insbesondere die Übernahme und entsprechende Einzahlung mindestens eines Geschäftsanteils sowie der Mitteilung über Änderungen von Geschäfts- und Kontaktdaten. Außerdem unterliegen Beschlüsse, Bedingungen und Informationen der Genossenschaft betreffend der Vertraulichkeit gegenüber Dritten. Allerdings besteht keine Nachschusspflicht im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft.
Genossenschaftsmitglieder genießen Mitbestimmung und verfügen dementsprechend über ein Stimmrecht unabhängig von der Summe ihrer Anteile. Das beinhaltet unter anderem die Teilnahme an der Generalversammlung zur Einholung von Auskünften zu den Angelegenheiten der Genossenschaft und der Beantragung von Punkten zur Agenda. Das Auskunftsrecht steht des Weiteren für den Zugang zu Lageberichten, Mitgliederlisten und Ergebnissen von Prüfungsberichten. Im Zusammenschluss mit mindestens 10 % der Mitglieder kann eine außerordentliche Generalversammlung eingefordert werden.
Nein, mit deiner Beitrittserklärung gibst du eine verbindliche Willenserklärung ab
Mit der Beitrittserklärung gehst du ein verbindliches Rechtsgeschäft ein. Dementsprechend sind wir angehalten, nach einer Frist von 14 Tagen mit einer ersten Zahlungserinnerung das gesetzliche Mahnverfahren zu eröffnen.
Es liegt keine Obergrenze zum Erwerb der Genossenschaftsanteile vor. Mindestens muss lediglich ein Anteil, der Pflichtanteil, gezeichnet werden.
Ein Genossenschaftsanteil kostet 50 Euro. Eine Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
Jede natürliche Person, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Genossenschaftsanteile zeichnen. Minderjährige mit der Erlaubnis ihres gesetzlichen Vertreters.

Genossenschaft

Bei einem Jahresüberschuss entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung der Mittel. Die Generalversammlung beschließt somit über die Höhe der Dividende.
Die Geschäftsanteile werden ab dem ersten vollen Monat satzungsgemäß mit 3 % p.a. verzinst. Jedoch erst ausgezahlt sobald kein Jahresfehlbetrag oder Verlustvortrag ausgewiesen wird. Jahre in denen kein Zins gezahlt wird, werden rückwirkend verzinst. So entsteht dem Mitglied kein Nachteil unabhängig, wann es der Genossenschaft beitritt.
Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation der Genossenschaft. Für die Verteilung des Vermögens der Genossenschaft ist das Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass Überschüsse nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben an die Mitglieder verteilt werden.
Die Mitglieder von Permagold genießen verschiedene Vorteile: Ihre Einlage erzeugt eine ideelle (sozio-ökologische) Rendite via Permakultur, sie bekommen verschiedene Bildungs- und Informationsangebote und eine wirtschaftliche Rendite (Zins, Dividende, Bezug von Bio-Lebensmitteln). Der festgelegte Mindestzinssatz liegt bei 3,0 % per anno. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied eine gewinnabhängige Dividende.
Mit den Geschäftsguthaben der Mitglieder erfüllt Permagold seinen satzungsgemäßen Zweck, indem es landwirtschaftlich genutztem Boden erwirbt, pachtet oder sich daran beteiligt. Darauf langfristig regenerative Landwirtschaft via Permakultur betreibt und un- & verarbeitete Lebensmittel vermarktet. Das Geschäftsguthaben jedes einzelnen Mitglieds wird hierfür mit einem Mindestzinssatz von 3,0 % p. a. verzinst. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet.
Die eingetragene Genossenschaft ist eine besondere Unternehmensform des deutschen Rechts. Sie wird als Gesellschaft durch eine nicht geschlossene Mitgliederzahl definiert, deren Ziel es ist, den Erwerb oder die Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale oder gesellschaftliche Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Als eG erlangt sie die volle Rechtsfähigkeit und hat eigenständige Rechte und Pflichten entsprechend dem Genossenschaftsgesetz (GenG).

Permakultur

Der Begriff Permakultur kommt aus dem Englischen „permanent agri culture“, was auf deutsch soviel bedeutet wie dauerhafte Landwirtschaft. Das ganze ist ein Design System, dass es möglich macht, dauerhaft an einem Ort Landwirtschaft zu betreiben, weil keine Bodenzerstörung stattfindet.